Einzelfallhilfe

Wenn Ausgaben für Kinder und Jugendliche das Familienbudget sprengen, leisten wir mit einem finanziellen Beitrag Hilfe zur Selbsthilfe. Dadurch ermöglichen wir den Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Leben. Ein Unterstützungsbeitrag ist dann möglich, wenn kein anderer Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann.

Gesuche können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons Aargau bei der jeweiligen zuständigen Regionsstelle eingereicht werden.

Für ein Antragsformular bezüglich Einzelfallhilfe melden Sie sich bitte bei Ihrer Regionsstelle

Mit Ihrem Beitrag helfen Sie Kindern und Jugendlichen
PC-Konto 50-1266-4
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